Monday 16 May 2016

MAXIMA CULPA

IN THE NAME OF "G.O-D".....

MEA MAXIMA CULPA - SILENCE IN THE HOUSE OF GOD: https://www.youtube.com/watch?v=r5y-c2mS5qo/ http://xsharethis.com/watch-mea-maxima-culpa-movie-2012/

Das Schweigen der Männer - Die katholische Kirche und der Kindesmissbrauch: https://www.youtube.com/watch?v=Y21mNdNbGr0

Missbrauch durch Priester und dann? Richter Gottes - Die geheimen Prozesse der Kirche: https://www.youtube.com/watch?v=XBizuzUD0cI

Der Vatikan - Geheimnisse im Namen des Herrn: https://www.youtube.com/watch?v=BVPA2omRt34

Nach Skandalen in Irland und den USA wurden seit Anfang 2010 auch in Deutschland Sexualdelikte in katholischen Einrichtungen in größerem Umfang bekannt. Zum großen Teil hatte keine Strafverfolgung der Täter durch Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgefunden. Opfer erhielten keinen oder unzureichenden Schutz. Daher steht das Verhalten kirchlicher Institutionen in der Kritik (siehe auch: Kirchenkritik), auch wenn diese Delikte von höchster kirchlicher Stelle wiederholt öffentlich verurteilt wurden und schwere Vergehen gegen Recht und Moral der römisch-katholischen Kirche darstellen.

Juristisch werden sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch die jeweilige gesetzliche Festlegung des Schutzalters voneinander abgegrenzt. Zu den Formen zählen unmittelbar geschlechtliche Handlungen mit und ohne Geschlechtsverkehr und auch das Zeigen pornografischer Medien. Zu den in Frage kommenden Tatbeständen gehören ferner Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Widerstandsunfähigen (z.B. hypnotisierte, paralysierte, gefesselte, vergiftete oder behinderte Opfer) sowie Straftaten im Zusammenhang mit Exhibitionismus, Jugend- oder Kinderpornografie.

Die Missbrauchshandlung kann sich über Jahre erstrecken. Opfer sexuellen Missbrauchs können auch hierarchisch Untergebene sein, etwa Nonnen und Seminaristen oder im Rahmen des Beichtsakramentes Pönitenten. Eine weitere Gruppe von Opfern können hilfsbedürftige Menschen in Einrichtungen sein. Die Täter entstammen nicht nur der Gruppe der Kleriker, sondern auch der der Laien wie zum Beispiel Lehrern und weiteres Personal, in Heimen auch Mitzöglinge.

Bei der Diskussion des Hintergrunds werden allgemein Sexualität, sexuelle Orientierung sowie Verdrängung von Sexualität und der Zölibat angesprochen, im engeren Rahmen auch Pädophilie (seltener auch als „Pädosexualität“ bezeichnet), Präferenzstörungen und Hebephilie (sexuelle Vorliebe für pubertierende Mädchen oder Jungen).
Ersatzobjekttäter vergreifen sich an Ersatzobjekten (beispielsweise Opfern, die nicht oder nicht wirksam genug Widerstand leisten können), die nicht ihrer eigentlichen sexuellen Präferenz entsprechen (dissexuelles Verhalten).
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist im deutschen Strafrecht nach § 182 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) je nach Situation ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird, oder ein Antragsdelikt, das nur bei Strafantrag des Geschädigten verfolgt wird.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist nach § 176 und § 176a StGB immer ein Offizialdelikt.
Zum Bereich der Pädokriminalität zählt auch Kinderpornografie.

In Deutschland verjährt sexueller Missbrauch von Kindern strafrechtlich zehn Jahre nach der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. In besonders schweren Fällen beträgt die Frist 20 Jahre, gerechnet ab dem gleichen Zeitpunkt. Der Anspruch auf Schadensersatz verfällt bereits drei Jahre nach dem 21. Geburtstag.

In den 1990er-Jahren hat der Pfarrer der Gemeinde St. Josef in Krefeld mehrere Jungen missbraucht. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt und aus dem Klerikerstand entlassen. Der Spiegel berichtete 2002, dass bei einer Durchsuchung des Pfarrhauses 58.000 Kinderporno-Bilder und 300 Videokassetten gefunden worden seien, die größtenteils von dem Pfarrer erstellt worden seien. Erste Vorwürfe gegen den Geistlichen soll es schon 1972 gegeben haben. Dem Spiegel zufolge gehörte er einem lokalen Pädophilen-Netzwerk an, zu dem neben anderen auch ein Erzieher im Kirchendienst und ein Kirchenmusiker gehört haben sollen. Einige Mitglieder sollen mehrfach verurteilt worden sein.

In der Schweiz ist die Straftat unter Artikel 187 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs definiert.
Die Schweizer Bischofskonferenz gründete 2002 das Gremium „Sexuelle Übergriffe in der Pastoral“.
Im Februar 2010 wurde bekannt, dass in der Schweiz während der 15 Jahre zuvor 60 Verdachtsfälle untersucht wurden.
In der Schweiz wurde im März 2010 über eine „Schwarze Liste für pädophile Priester“ gestritten, ein Zentralregister in Rom. Martin Werlen, Abt des Klosters Einsiedeln, war dafür - (und kann sich gleich selber drauf setzen lassen - danke). Bischof Norbert Brunner, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, war dagegen: „Es ist Aufgabe eines jeden Bistums, zu prüfen, ob eine Person den fachlichen und moralischen Ansprüchen entspricht, bevor sie eingestellt wird.“
Im Februar 2011 beging ein bereits suspendierter Priester im Kanton Genf Selbstmord, nachdem die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen ihn eingeleitet hatte.
Im Jahr 2010 wurden der katholischen Kirche in der Schweiz 146 Missbrauchsfälle gemeldet.

„Heute sehen wir es auf wirklich erschreckende Art und Weise: Die größte Bedrängnis der Kirche kommt nicht von Feinden außerhalb. Sondern sie stammt aus der Sünde innerhalb der Kirche. Die Kirche hat also tiefen Bedarf, wieder Bußfertigkeit zu erlernen, die Reinigung anzunehmen und auf der einen Seite Vergebung zu lernen, aber andererseits auch die Notwendigkeit der Gerechtigkeit, Vergebung ersetzt nicht die Justiz.“

Die Situation der Opfer war in der Vergangenheit vor allem dadurch geprägt, dass man ihnen entweder nicht glaubte oder ihr Leid nicht sah bzw. nicht sehen wollte. Dies galt in wie außerhalb der Kirche und prägt auch gesamtgesellschaftlich bis heute vielfach die Situation von Missbrauchsopfern.

Da die Anschuldigungen gegen Mitglieder der römisch-katholischen Kirche in der Vergangenheit nicht zentral erfasst wurden, mussten die Ordinariate der einzelnen Bistümer eigenständig damit umgehen. Entsprechend uneinheitlich war das jeweilige Vorgehen, und insgesamt mehr von Institutionen- und Verwaltungsdenken als vom Gedanken des Opferschutzes geleitet. Der Mangel an Austausch zwischen zuständigen Stellen innerhalb der römisch-katholischen Kirche beförderte außerdem die Neigung, Missbrauchsfälle als „Einzelfälle“ zu sehen.

Von diesem Phänomen waren kirchliche wie auch weitere Einrichtungen gleichermaßen betroffen. Ein Vergleich mit Berichten aus kirchlichen und anderen Institutionen legt nahe, dass der Umgang mit Missbrauchsopfern bis in die jüngste Zeit auch gesamtgesellschaftlich eher täter- denn opferzentriert bestimmt war und vielerorts noch ist.

Entsprechend wurden auch Verfahren, die direkt bei Anschuldigung der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden, in aller Regel eingestellt oder mit niedrigen Bewährungsstrafen beendet. Hierbei wirkte sich auch aus, dass Opfer früher direkt vor den Tätern aussagen mussten, was gerade Kinder naturgemäß in ein Ungleichgewicht gegenüber einem erwachsenen und rhetorisch gewandten Täter bringt, und dass selbst Angehörige oft bestrebt waren, den „Skandal“ in der eigenen Familie zu vermeiden bzw. ihre Kinder vor den Reaktionen des direkten sozialen Umfeldes zu schützen.[848] Bei den Heimkindern kam hinzu, dass diese von der Gesellschaft bis weit in das letzte Jahrhundert hinein als generell schlecht beleumundet angesehen wurden.

Zwar gibt es seit jeher in der Kirche eine „Opferseelsorge“. Allerdings erfolgte diese bis in die jüngste Zeit eher unstrukturiert und wurde vor allem als Leistung gegenüber dem Opfer und nicht als Ausgleich für im Bereich der Kirche erlittenes Unrecht verstanden. Erschwerend wurden diese „Leistungen“ außerdem in aller Regel an Verträge gebunden, in denen die Opfer sich bereit erklärten, auf weitere rechtliche Schritte gegenüber den betroffenen kirchlichen Institutionen zu verzichten und insbesondere ihr Schicksal nicht öffentlich zu thematisieren. So berichtete Norbert Denef, der jahrzehntelang missbraucht worden war, zunächst sei von ihm verlangt worden, im Gegenzug für die Entschädigung über die Tat zu schweigen.

Im September 2011 reichten zwei Organisationen, das Center for Constitutional Rights (CCR) und das Survivors Network of those Abused by Priests (SNAP), Klage gegen den Vatikan beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ein. Die Klage lautet auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dabei wird auch Bezug auf die Missbrauchsfälle genommen. Papst Benedikt XVI., Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone, Kardinaldekan Angelo Sodano und dem Präfekten der Glaubenskongregation William Levada werden in der Anklageschrift Tolerierung, Ermöglichung und Vertuschung von Sexualverbrechen an Kindern vorgeworfen.

Die Initiative Kirche von unten behauptete Anfang Februar 2010: „Das autoritäre und streng hierarchische Kirchenbild fördert soziale, psychische und selbstverständlich auch sexuelle Formen von Gewalt.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_in_der_r%C3%B6misch-katholischen_Kirche

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