Tuesday 9 February 2016

GRÜSS GOTT(HARD)

Offener Brief an den VBS, das Bundesamt für Polizei und die Regierung der Schweiz 

Wir haben hier schon länger ein ungewöhnliches Verkehrsaufkommen von Armeefahrzeugen, Helikoptern und anderen verdächtigen Gestalten und mich würde nun interessieren mit welcher Begründung man 1. in den Städten und Dörfern so präsent sein muss (Zweck dieser Übungen - bietet der Alpenraum nicht mehr genug Platz für diese offensichtlich hirnverbrannten und gefährlichen Staatsdiener - die gezielte Gehirnwäsche scheint an fahrlässige Körperverletzung zu grenzen und bereits schwerste Schäden verursacht zu haben - ganze Sätze formulieren ist nicht mehr möglich - Frühalzheimer muss befürchtet werden) und 2. man meine Beschwerde einfach ignoriert bzw. dieses äusserst fragwürdige und illegale Treiben weiterhin toleriert. Ich weiss nicht nach welchen Gesetzen und Massstäben man bei Ihnen richtet und urteilt aber es kann nicht sein, dass wir hier schon seit einer halben Ewigkeit von allen Seiten belagert und kontrolliert werden als wären wir die ISIS persönlich, was wir definitiv nicht sind. Wir pflegen keine Kontakte zu terroristischen Netzwerken, kamen nie in Berührung mit Bomben oder Waffen und haben auch kein Interesse daran. Sondern verfolgen einzig und allein die Kunst der aktivistischen Meinungsäusserung, die meines Wissens in unserem Land noch gestattet ist. Wenn dies für gewisse Regierungsgruppen so eine grosse Bedrohung darstellt, ist das ihr Problem und kann nicht auf dem Kopf der Informationsvermittler ausgetragen werden. Ich erwarte also eine ausführliche Stellungnahme zu diesen fragwürdigen "Übungen" und angeblichen "WKs", die ich über die letzten Jahre genau dokumentiert habe. Die kantonsübergreifend und sehr willkürlich stattgefunden haben und hauptsächlich gegen mich als Einzelperson aber zeitweise auch gegen ganze Städte gerichtet waren (Gasanschläge in Zürich 2013-2014). Man merke: Es handelt sich um ganze Gruppen/Truppen offensichtlich hochgradig gestörter Männer aber auch Frauen aus Militär und Polizei, die meinen über dem Gesetz zu stehen, sich aktiv an organisierter Kriminalität beteiligen und von einem weitreichenden Untergrundnetzwerk aus operieren. Mit Bevölkerungsschutz hat das in meinen Augen gar nichts mehr zu tun sondern höchstens mit der missbräuchlichen Beschneidung von Privatsphäre, Freiheit und Würde unschuldiger Zivilisten. Desweiteren habe ich vor ziemlich genau 3 Jahren KSMM einen haarsträubenden Menschenhandelsfall in Zusammenhang mit genau solchen illegalen Methoden gemeldet, welcher sich nun in Wetzikon (Villa45) wiederholte und einer der Gründe für all diese kriminellen Vertuschungs- und Terroraktionen waren und sind. Wenn man solche Verbrechen und solche Täter neuerdings staatlich schützt und fördert, möchten wir Bürger das gerne schriftlich haben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/ueberuns/organisation/bundeskriminalpolizei.html

Direktionsbereich Bundeskriminalpolizei

Aufgaben



Der Direktionsbereich Bundeskriminalpolizei (BKP) nimmt kriminalpolizeiliche Aufgaben wahr.
Gerichtspolizeiliche Ermittlungen. Er führt Vorabklärungen und gerichtspolizeiliche Ermittlungen in allen Bereichen durch, die in die Kompetenz des Bundes fallen. So ist die BKP zuständig für die Verfolgung der grenzüberschreitenden und komplexen Schwerstkriminalität. Darunter fallen Straftaten des Organisierten Verbrechens und der grenzüberschreitenden Wirtschaftskriminalität.
Weiter ermittelt die BKP bei Verdacht auf terroristisch motivierte Straftaten, inklusive deren Finanzierung. In ihrer Kompetenz liegen auch Ermittlungen bei Staatsschutzdelikten, verbotenem Nachrichtendienst, strafbaren Handlungen bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen oder bei Verstössen gegen das Kriegsmaterial-, Atom- und Güterkontroll- sowie gegen das Luftfahrtgesetz.
Zudem wird sie bei Amts- und Bestechungsdelikten und im Bereich Genozid (Völkermord) tätig. Korruption, Falschgelddelikte und der Vollzug von Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland, die in Bundeskompetenz zu vollziehen sind, fallen ebenfalls in den Tätigkeitsbereich der BKP.

Koordination interkantonaler und internationaler Ermittlungen. Die Bundeskriminalpolizei koordiniert interkantonale und internationale Ermittlungen, führt kriminalpolizeiliche Zentralstellen und stellt den kriminalpolizeilichen Informationsaustausch mit den Kantonen, den Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten, sowie mit INTERPOL und Europol sicher, namentlich in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Menschenhandel/ Menschenschmuggel, Pädokriminalität/ strafbar Pornografie, Internetkriminalität, Betäubungsmittel, Illegaler Handel mit Kulturgütern und Falschgeld.

Aufgaben


Schutz internationale Besuche und Konferenzen: Der BSD ordnet Sicherheitsmassnahmen zugunsten völkerrechtlich geschützter Personen (z.B. Staats- und Regierungschefs, Minister, Mitglieder von Königshäusern) an, die sich in der Schweiz aufhalten. Zu diesen Aufenthalten zählen Staatsbesuche, internationale Konferenzen, Arbeitsvisiten, Höflichkeitsbesuche und Privataufenthalte. Die Umsetzung der Schutzaufträge wird durch die örtlich zuständigen Polizeikorps wahrgenommen.

Schutz Personen des Bundes und ausländische Vertretungen: In Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden ist der BSD für die Sicherheitsmassnahmen zugunsten der zu schützenden Personen des Bundes (Magistrate, Parlamentarier, Bundesangestellte) zuständig. Im Bereich ausländischer Vertretungen werden Sicherheitsmassnahmen für internationale Institutionen und Organisationen sowie für die diplomatischen Vertretungen und deren Personal in der Schweiz angeordnet.

Sicherheitsbeauftragte Luftverkehr: Die Rekrutierung, die Ausbildung und die Einsätze von Sicherheitspersonal an Bord von schweizerischen Luftfahrzeugen im internationalen gewerbsmässigen Luftverkehr und an bestimmten Bodenstationen im Ausland obliegt der Verantwortung des BSD.

Führung und Analyse: Die Abteilung Führung und Analyse unterstützt die Leitung BSD in rechtlichen, administrativen, finanziellen und strategischen Belangen. Zudem werden der Chef und die Abteilungen des BSD über die Sicherheitslage in ihren Verantwortungsbereichen informiert und erhalten dadurch Grundlagen für Personen- und Objektschutzmassnahmen. Weiter ist der BSD zuständig für den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung (SOGE), der dem Bund zur Bewältigung entsprechender Krisensituationen dient.


Sicherheit von Gebäuden: Der BSD sorgt für die Sicherheit der Gebäude der zivilen Bundesverwaltung, der privaten Bundesratsdomizile sowie der Objekte gefährdeter Bundesangestellter. Hierzu werden bauliche, technische und organisatorische Sicherheitskonzepte erstellt. Zudem betreibt er das Einvernahmezentrum des Bundes, sorgt für die Sicherheit im Parlamentsgebäude und die Zutrittskontrolle der Bundeshäuser. Der BSD führt die Alarmzentrale der Bundesverwaltung, bei der verschiedenste Notfallmeldungen wie z.B. Meldungen von Überfall-, Einbruch-, und Brandmeldeanlagen eingehen und verarbeitet werden.


Was ist Korruption?

Korruption bezeichnet missbräuchliche Handlungsweisen durch Personen in Vertrauensstellungen in der öffentlichen Verwaltung, der Politik, der Justiz, der national und international tätigen Unternehmen oder in nicht wirtschaftlich orientierten Organisationen (Vereinen, Stiftungen), um einen ungerechtfertigten materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen.


Dies kann beispielsweise den öffentlichen Bereich bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen betreffen. Korruption kann aber auch unter Privatpersonen erfolgen, wenn etwa Mitarbeitende eines Konkurrenzunternehmens bestochen werden.
In diesem Zusammenhang können als ungerechtfertigte Vorteile insbesondere Vergünstigungen, Einladungen, Geschenke, Geld aber auch neue Funktionen und Stellungen in der öffentlichen Verwaltung oder Privatwirtschaft genannt werden.


Wie kann ich einen Korruptionsverdacht melden?

Seit Sommer 2015 ist bei fedpol eine webbasierte Meldeplattform in Betrieb, mit welcher Personen direkt und auf Wunsch anonym Hinweise zu eventuellen strafbaren Korruptionshandlungen einreichen können. Die Anonymität der hinweisgebenden Person wird gewährleistet.
Die dort eingehenden Meldungen werden auf die strafrechtliche Relevanz überprüft und innerhalb der Bundeskriminalpolizei (BKP) der zuständigen Dienststelle oder gegebenenfalls einer aussenstehenden Behörde (z. B. Kantonspolizei) zur Bearbeitung weitergeleitet.
Hinweise zu Unregelmässigkeiten ohne erkennbaren strafrechtlichen Hintergrund in den Verwaltungseinheiten des Bundes, werden an die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) übermittelt, die dafür zuständig ist.



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